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Neue MWST-Sätze ab 1.1.2018

Entwicklung der Mehrwertsteuersätze

Anlässlich der Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurden der Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Dadurch werden die MWST-Sätze per 1. Januar 2018 angepasst. Die MWST-Sätze sind direkt in der Bundesverfassung verankert (Art. 130 und Art. 196 Ziff. 14 BV), daher muss jede Änderung der MWST-Sätze durch eine Volksabstimmung von Volk und Ständen beschlossen werden. Seit 2011 gelten bei der Mehrwertsteuer die Steuersätze von 8% (Normalsatz), 3,8% (Sondersatz Beherbergung) und 2,5% (reduzierter Satz). Dabei dient ein Teil der MWST-Einnahmen (Normalsatz: 0,4%-Punkte, Sondersatz Beherbergung: 0,2%-Punkte und reduzierter Satz: 0,1%-Punkte) der IV-Zusatzfinanzierung. Diese ist bis Ende 2017 befristet. Aufgrund der Ablehnung der Zusatzfinanzierung fallen die MWST-Sätze ab dem 1. Januar 2018 tiefer aus. Dies hat auch eine Anpassung der Saldosteuersätze zur Folge.Volk und Stände haben aber in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 zugestimmt, dass alle drei MWST-Sätze per 1. Januar 2018 zugunsten der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) um 0,1 Prozentpunkte erhöht werden.

In der nachfolgenden Tabelle sind die vorstehenden Ausführungen zusammengefasst:

Normalsatz Sondersatz Beherbergungs-leistungen Reduzierter Satz
Aktuelle Steuersätze 8.0 % 3.8 % 2.5 %
– Auslaufende IV-Zusatzfinanzierung 31.12.2017 -0.4 % -0.2 % -0.1 %
+ Steuererhöhung FABI 01.01.2018-31.12.2030 0.1 % 0.1 % 0.1 %
Stand 01.01.2018 ohne Reform Altersvorsorge 2020 7.7 % 3.7 % 2.5%

Kunden von Cashpos finden hier Kurzanleitungen zur Umstellung auf den Kassensystemen.

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